Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ralf Neugebauer - Unusual Thinkers Jablonskistraße 23, 10405 Berlin Telefon: 0176 830 27 198 E-Mail: info@unusual-thinkers.com Website: www.unusual-thinkers.com
Nachfolgend „Anbieter" genannt.
Stand: Juli 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und seinen Auftraggebern. Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich der Beratung zu künstlicher Intelligenz und Digitalisierung, insbesondere Keynotes und Impulsvorträge, Seminare und Workshops in Präsenz und in digitaler Form, digitale Events, technisches KI-Onboarding sowie erlebnisorientierte Formate (Experience Lab). Ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über einen Onlineshop findet nicht statt. Die Website des Anbieters dient ausschließlich der Information und der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen des Anbieters gegenüber Geschäftskunden. Geschäftskunde im Sinne dieser AGB ist ein Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Geschäftskunden. Verträge mit Verbrauchern nach § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(2) Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch für alle künftigen Verträge und Leistungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
(3) Die AGB gelten für alle Verträge, die im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zustande kommen, unabhängig davon, ob die Anbahnung über die Website, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch erfolgt. Ein verbindlicher Vertragsschluss über die Website (Onlineshop) ist nicht vorgesehen.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB im Einzelfall vor. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist eine schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgeblich.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Broschüren, in Präsentationen oder in sonstigen Unterlagen stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung.
(2) Ein Angebot des Anbieters stellt keine Beauftragung dar. Eine Beauftragung durch den Auftraggeber ist ein verbindliches Vertragsangebot an den Anbieter. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter zustande. Der schriftlichen Bestätigung steht eine Bestätigung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) gleich. Alternativ kommt der Vertrag mit der tatsächlichen Aufnahme der Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.
(3) Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter wirksam.
(4) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem geschlossenen Vertrag, der Auftragsbestätigung des Anbieters sowie den ergänzenden Bestimmungen dieser AGB. Beschreibungen von Leistungen begründen ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Erfolg.
(5) Änderungen des Leistungsinhalts, die sich als sachlich oder technisch notwendig erweisen oder die im Interesse des Auftraggebers einem reibungslosen Ablauf dienen, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und den vereinbarten Zweck nicht wesentlich verändern.
(6) Der Anbieter schuldet seine Leistung nicht in Person und ist berechtigt, zur Erfüllung geeignete Dritte (zum Beispiel Mitglieder seines Netzwerks) einzusetzen.
(7) Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung, und zwar unverzüglich nach Vertragsschluss oder auf Anforderung des Anbieters.
(2) Bei Präsenzveranstaltungen trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarte Leistung geeignet und rechtzeitig zugänglich ist. Der Auftraggeber holt etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen auf eigene Kosten ein und informiert den Anbieter vor Beginn der Arbeiten über Besonderheiten, Gefahren und Risiken am Veranstaltungsort. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen am Veranstaltungsort verantwortlich.
(3) Bei digitalen Events und digital durchgeführten Seminaren oder Workshops stellt der Auftraggeber sicher, dass die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite und auf Seiten der Teilnehmer gegeben sind. Hierzu zählen insbesondere eine geeignete Internetverbindung, geeignete Endgeräte sowie der Zugang zu der vereinbarten Videokonferenz- oder Lernplattform. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so ist der Anbieter für dadurch entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände nicht verantwortlich. Der Anbieter ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach der vereinbarten Vergütung oder, soweit keine Vereinbarung besteht, nach dem üblichen Satz gesondert in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Der Auftraggeber zeigt Änderungen seiner Kontakt-, Rechnungs- oder Unternehmensdaten, insbesondere der Rechtsform, unverzüglich an.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Anbieters genannten Preise.
(2) Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart waren oder dem Anbieter bis dahin nicht bekannt sein konnten, werden gesondert nach der vereinbarten Vergütung oder nach dem üblichen Satz berechnet und sind zusätzlich zu vergüten. Angefangene Stunden werden auf eine volle Stunde aufgerundet, soweit nach Zeitaufwand abgerechnet wird.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises zu verlangen.
(4) Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für Material, das eigens für den Auftrag beschafft wird, sind gesondert zu vergüten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Fahrten mit dem Pkw wird die steuerlich zulässige Kilometerpauschale zugrunde gelegt.
(5) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter maßgeblich. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail zur Verfügung gestellt; der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.
(6) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
(7) Die Zahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist ausgeschlossen.
(8) Wird die Durchführung einer Leistung aus Gründen vereitelt, die weder der Auftraggeber noch der Anbieter zu vertreten haben, so behält der Anbieter seinen Anspruch auf die bereits erbrachten und die bis dahin fällig gewordenen Vergütungsanteile.
§ 5 Rücktritt, Stornierung und Umbuchung bei Seminaren, Workshops und Events
(1) Kündigungen, Rücktritts- und Stornierungserklärungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform (zum Beispiel per E-Mail). Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter maßgeblich.
(2) Storniert der Auftraggeber die Teilnahme an einem Seminar, einem Workshop oder einem digitalen Event, so werden die folgenden pauschalierten Entschädigungen fällig, jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung und berechnet nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn:
- bis 30 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei
- 29 bis 15 Kalendertage vor Beginn: 30 % der vereinbarten Vergütung
- 14 bis 7 Kalendertage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
- 6 bis 2 Kalendertage vor Beginn: 80 % der vereinbarten Vergütung
- ab 1 Kalendertag vor Beginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
(3) Unabhängig von der Staffel nach Absatz 2 und auch bei einer kostenfreien Stornierung innerhalb der Frist von 30 Kalendertagen bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für bereits erbrachte sowie für individuell für den Auftraggeber veranlasste Leistungen in voller Höhe bestehen. Hierzu zählen insbesondere Konzeption und Vorbereitung, individuell erstellte oder angepasste Unterlagen und Inhalte, die Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration von Plattformen und technischen Umgebungen für digitale Events sowie bereits verbindlich beauftragte und nicht kostenfrei stornierbare Fremdleistungen. Soweit für solche Leistungen ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart ist, ist dieser ohne Offenlegung der zugrunde liegenden Kalkulation oder der Einkaufskonditionen des Anbieters zu vergüten; es genügt der Nachweis der verbindlichen Beauftragung oder der Erbringung der Leistung. Bei nach Aufwand abgerechneten durchlaufenden Auslagen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, weist der Anbieter die entstandenen Kosten nach.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Der Anspruch nach Absatz 3 bleibt hiervon unberührt.
(5) Anstelle einer Stornierung kann der Auftraggeber bis zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die etwaigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Ebenso kann der Auftraggeber bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei eine einmalige Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin desselben oder eines gleichwertigen Formats verlangen. Bei einer späteren Umbuchung gilt die Staffel nach Absatz 2 entsprechend. Der Anbieter wird eine Umbuchung nur aus sachlichem Grund ablehnen.
(6) Muss der Anbieter eine Veranstaltung aus Gründen absagen, die er zu vertreten hat, so werden bereits gezahlte Vergütungen erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe von § 8 (Haftung). Die tatsächliche Zahl der vom Auftraggeber gestellten Teilnehmer ist für den Vergütungsanspruch des Anbieters ohne Bedeutung. Eine etwaige empfohlene Mindestteilnehmerzahl ist unverbindlich. Die vereinbarte Höchstteilnehmerzahl ist hingegen verbindlich und darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter und allenfalls geringfügig überschritten werden, da die didaktisch, methodisch und organisatorisch ordnungsgemäße Durchführung des Formats andernfalls nicht gewährleistet werden kann. Überschreitet der Auftraggeber die Höchstteilnehmerzahl ohne vorherige Zustimmung des Anbieters, so ist der Anbieter berechtigt, überzählige Teilnehmer zurückzuweisen oder die Durchführung anzupassen; eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung der Leistung hat der Anbieter nicht zu vertreten. Wird eine Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl vereinbart oder vom Anbieter zugelassen, so ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand organisatorischer, didaktischer oder methodischer Art gesondert zu berechnen, nach der vereinbarten Vergütung oder, soweit keine Vereinbarung besteht, nach dem üblichen Satz.
(7) Für individuell vereinbarte Beratungs-, Vortrags- und Projektleistungen, die kein terminbezogenes Veranstaltungsformat nach Absatz 2 darstellen, gilt: Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so behält der Anbieter seinen Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Die Vertragsparteien können hierfür abweichende schriftliche Vereinbarungen treffen.
(8) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle Konzepte, Präsentationen, Skripte, Schulungsunterlagen, Aufzeichnungen, Berechnungen, Designs und sonstigen Unterlagen, die der Anbieter im Zuge der Geschäftsanbahnung oder der Vertragsdurchführung zugänglich macht, sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters dürfen diese Unterlagen weder im Original noch durch Reproduktion verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
(2) Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ist der Umfang nicht ausdrücklich geregelt, ergibt er sich aus dem Vertragszweck. Das Nutzungsrecht geht erst mit der vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen auf den Auftraggeber über.
(3) Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, insbesondere die Verwendung von Schulungsunterlagen für weitere eigene Veranstaltungen oder deren Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters und begründet einen erneuten Vergütungsanspruch.
(4) Aufzeichnungen von Vorträgen, Seminaren oder digitalen Events durch den Auftraggeber oder die Teilnehmer sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(5) Der Auftraggeber versichert, an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien über die erforderlichen Rechte zu verfügen und dass durch deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Praxis. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder didaktischer Erfolg wird nicht geschuldet, soweit er nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.
(2) Weist eine Leistung einen Mangel auf, so erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder durch erneute mangelfreie Erbringung der Leistung. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(3) Für Geschäftskunden beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Erbringung der Leistung. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nach § 3 beruhen. Für Störungen, die auf fehlenden oder mangelhaften technischen Voraussetzungen beim Auftraggeber oder bei den Teilnehmern beruhen, insbesondere bei digitalen Events, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Materialien.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien einschließlich behördlicher Anordnungen, Krieg, Streik, Energiemangel sowie Ausfälle und erhebliche Störungen der Telekommunikations- oder Transportnetze.
(2) Der Anbieter ist in diesen Fällen berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, soweit die Durchführung dauerhaft unmöglich wird, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Bei digital durchführbaren Formaten werden die Vertragsparteien vorrangig prüfen, ob eine Präsenzveranstaltung einvernehmlich in ein gleichwertiges digitales Format überführt oder auf einen Ersatztermin verlegt werden kann.
§ 10 Vertraulichkeit und Referenznennung
(1) Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar oder als vertraulich gekennzeichnet sind, unbefristet vertraulich und verwenden sie nur zum Zweck der Vertragsdurchführung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Vergütung zu erteilen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens und, soweit überlassen, des Logos als Referenz auf seiner Website, in sozialen Netzwerken und in Werbemitteln zu benennen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
(3) Aufnahmen und Aufzeichnungen einer Veranstaltung zu Dokumentations- oder Werbezwecken des Anbieters bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber, soweit Personen oder vertrauliche Inhalte des Auftraggebers betroffen sind.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten ist.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter www.unusual-thinkers.com abrufbar ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.